Horn-Bad Meinberg (plattdeutsch: Häoern-Möomag) ist eine deutsche Stadt in Lippe im Nordosten von Nordrhein-Westfalen am Rande des Teutoburger Waldes, die insbesondere durch die Natursehenswürdigkeit Externsteine bekannt ist
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
17.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32805
Vorwahl
05234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
2. Bürgeramt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
3. Ordnungsamt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Horn-Bad Meinberg betreffen den Bebauungsplan für das Fachmarktzentrum Horn. Aufgrund von Änderungen in den Marktgrößen muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan neu beschlossen und offengelegt werden, obwohl die Außenabmessungen der Gebäude unverändert bleiben. Ein Normenkontrollantrag und ein Eilverfahren hatten zuvor zu einem Baustopp geführt, aber nach Heilung der gerügten Mängel und einer gerichtlichen Entscheidung im Mai 2024 durften die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten am neuen Aldi-Markt sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.